Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht bildet einen Rahmen, in dem heute die überwiegende Mehrheit der Geschäftstätigkeiten strukturiert ist, so dass es für die Erreichung der Ziele eines jeden Unternehmens von grundlegender Bedeutung ist, eine angemessene Beziehung zur Staatsverwaltung zu gewährleisten.

Aus dieser Sicht empfehlen wir eine ausgewogene Koordination zwischen privaten Akteuren und staatlichen Stellen, um die besten Ergebnisse für Unternehmen in regulierten Bereichen und den größtmöglichen Nutzen der öffentlich-privaten Partnerschaft zu erzielen.

Unsere Erfahrung erstreckt sich unter anderem auf die folgenden Bereiche:

  • Ausschreibungen
  • Konzessionen
  • Verwaltungsverträge
  • Administrative Forderungen (Rechnungsprüfer der Republik, Kommunen, Gericht für öffentliche Aufträge usw.)
  • Tarifverordnung
  • Juristische Berichte