Erbrecht
Im Gegensatz zu anderen Ländern kann man in Chile seine Erben nicht testamentarisch festlegen wie man möchte. Es gibt eine Reihe von Pflichterben, die nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden dürfen, es sei denn, ein Richter ordnet dies aus gerechtfertigten Gründen an. Grundsätzlich können Ehepartner und Kinder nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Die Erbschaft bestimmt sich hinsichtlich des in Chile befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens ausschliesslich nach chilenischem Gesetz. Testamentarisch kann der Erblasser über ein Viertel seines Vermögens zugunsten einer Person frei verfügen, auch unter Ausschluss seiner Pflichterben.
Bevor über das Erbe verfügt werden kann, muss die Erbmasse bestimmt werden. Auf Antrag wird der tatsächliche Umfang der Erbschaft vorab in Form eines Aktiv- und Passivverzeichnisses aufgenommen und bestätigt.
Das Gesetz sieht bestimmte Klagen vor, die darauf abzielen, Erbrechte vor Gericht geltend zu machen. Alle Unstimmigkeiten in Bezug auf die Art und Weise, wie das Erbgut verteilt wird, müssen von einem Richter gelöst werden, der seinerseits die Erbschaftsanlegenheit an dafür speziell ernannte Anwälte weiterverweist. Ein solcher bevollmächtigter Anwalt bestimmt und vollzieht sodann die Aufteilung der Erbmasse im Einzelnen.
Wir können Sie in allen Fällen, einschließlich der Verteilung der Erbmasse, unterstützend beraten, da wir zu den dazu authorizierten Anwälten im Gerichtsbezirk von Temuco gehören.
Ferner haben wir Erfahrung mit internationalen Erbschaften und in der Beratung von Mandanten mit Beziehungen und Vermögen in verschiedenen Ländern.
